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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RW Oberwallis AG

I. Vertragsgegenstand

  1. Die RW Oberwallis AG betreibt das Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis. Ihre Ressourcen/Dienstleistungen setzt die RW Oberwallis AG prioritär für das Initiieren, Realisieren und Begleiten von Projekten ein. Weiter bietet sie ihre Dienstleistung in der Finanzhilfevermittlung und Vorgehensberatung an.
  2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der RW Oberwallis AG und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der RW Oberwallis AG schriftlich bestätigt werden.
  3. Die RW Oberwallis AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

II. Offerte und Vertragsabschluss

  1. Offerten sind freibleibend und unverbindlich bis zum definierten Angebotsende. Kommt es zu einer Annahme einer Offerte, wird dies durch den jeweiligen schriftlichen Vertrag bestätigt und tritt bei Unterzeichnung des Vertrages in Kraft.
  2. Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB und des jeweiligen Vertrags. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

III. Leistungsbeschreibung

  1.  Art und Umfang der Dienstleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen der RW Oberwallis AG und dem Auftraggeber festgehalten.
  2.  Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der RW Oberwallis AG und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der RW Oberwallis AG schriftlich bestätigt werden.

IV. Preisänderungen

  1. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.
  2. Die Teuerung wird jeweils per 1. Januar dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) angepasst.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Die gestellten Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

VI. Vertragslaufzeit / Kündigung

  1. Die Laufzeit der Dienstleistung der RW Oberwallis AG ist im jeweiligen Vertrag definiert. Verlängerungen bedürfen jeweils einer neuen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

VII. Weitere Verpflichtungen

  1. Die RW Oberwallis AG verpflichtet sich, für Leistungen in der Schweiz die am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Sie erklärt, gesetzliche Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge sowie übrige Beiträge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen oder sofern vorhanden gemäss Rahmenarbeitsverträgen zu leisten und die MwSt zu bezahlen.
  2.  Zieht die RW Oberwallis AG zur Vertragserfüllung Dritte bei, hat sie diese zu verpflichten, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls einzuhalten und muss dies vorgängig mit dem Auftraggeber absprechen.

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für die abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus Verträgen gilt als Gerichtsstand 3900 Brig.

 

Naters, Dezember 2016